§ 53 Abs 1 bis 4 FinStrG § 214 FinStrG
Entscheidend für die Subsumtion als Finanzvergehen nach § 33 Abs 1 FinStrG ist die Abgabe einer inhaltlich unrichtigen Steuererklärung oder das Unterlassen einer Erklärung durch den dazu Verpflichteten. Entscheidend für die gerichtliche Sanktionsbefugnis ist die Gerichtszuständigkeit unter Berücksichtigung subjektiver und objektiver Konnexität (§ 53 Abs 1 lit b bis Abs 4 FinStrG).