I. Einleitung
Zurzeit findet der parlamentarische Gesetzgebungsprozess des Budgetbegleitgesetzes 2009 seinen Abschluss. Der Entwurf hat am 19. Mai 2009 den Nationalrat passiert und ist mittlerweile dem Bundesrat zur Beschlussfassung übermittelt worden. Wenn der Fahrplan eingehalten wird, ist davon auszugehen, dass die darin vorgesehenen Änderungen mit 1. Juli 2009 in Kraft treten werden1. Dieses Budgetbegleitgesetz hat massive Auswirkungen auf das Strafrecht, vor allem auf das Prozessrecht. Diese Veränderungen sollen im folgenden Beitrag kurz dargestellt werden. Im Finanzstrafgesetz sind keine Veränderungen vorgesehen. Die geplanten weit reichenden Veränderungen im Bereich des StVG sollen dem Schwerpunktheft Strafvollzug des JSt vorbehalten bleiben.