Zunehmend machen nationale Gerichte von der Möglichkeit Gebrauch, Fragen der Auslegung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13.6.2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (RB-EHB) 1 im Wege der Vorabentscheidung an den EuGH heranzutragen.