Keine Pflicht des Schwurgerichtshofs zur wortgetreuen Übernahme des Anklagetenors in die Fragestellung. Keine Pflicht zur gesonderten Protokollierung der Rechtsbelehrung an die Geschworenen. Anwendung des § 41 StGB als Gegenstand der Berufung und nicht der Nichtigkeitsbeschwerde
Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2008/34JSt 2008, 169 Heft 5 v. 1.9.2008