§§ 321, 330 Abs 2, 345 Abs 1 Z 8 StPO
Das Fehlen eines Hinweises auf die Möglichkeit, Fragen nur teilweise zu beantworten (§ 330 Abs 2), steht nicht unter Nichtigkeitssanktion.
OGH 31. Jänner 2008, 12Os155/07x; LG St. Pölten 20 Hv 71/07s
§§ 321, 330 Abs 2, 345 Abs 1 Z 8 StPO
Das Fehlen eines Hinweises auf die Möglichkeit, Fragen nur teilweise zu beantworten (§ 330 Abs 2), steht nicht unter Nichtigkeitssanktion.
OGH 31. Jänner 2008, 12Os155/07x; LG St. Pölten 20 Hv 71/07s