Das am 1. Jänner 2008 in Kraft getretene Strafprozessreformgesetz (BGBl I 2004/19), aber auch Änderungen durch das StrafprozessreformbegleitG I vom 4.12.2007 (BGBl I 2007/93) und das StrafrechtsänderungsG 2008 vom 28.12.2007 (BGBl I 2007/109) sehen eine umfangreiche Verbesserung der Stellung des Opfers im österreichischen Strafverfahren vor. Mit der neuen Gesetzeslage wird der Rahmenbeschluss des Rates der Euro päischen Union vom 15. März 2001 betreffend die Stellung des Opfers im Strafverfahren 1 vollständig umgesetzt und geht auch darüber hinaus. Das Opfer einer Straftat ist als Beteiligter und damit Subjekt des Strafverfahrens anzusehen und hat die nach den §§ 66 ff StPO zusammengefassten Rechte.