I. Einleitung
Mit dem StRÄG 20081 ist in Österreich die Einrichtung einer Zentralen Staatsanwaltschaft (StA) zur Verfolgung von Korruption ab 1. Jänner 2009 vorgesehen. Die Einrichtung der neuen Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) ist eng mit der Umsetzung des UN-Übereinkommens gegen Korruption (sog Meridakonvention)2 verbunden, denn die KStA soll jene Stelle darstellen, die in Österreich auf die Korruptionsbekämpfung mit den Mitteln des Strafrechts spezialisiert ist3.