§ 28 StGB, § 201 StGB
§ 281 Abs 1 Z 5a StPO
Bei urteilsmäßiger Annahme eines einheitlichen Tatgeschehens in Betreff mehrerer dem Beischlaf gleichzusetzender geschlechtlicher Handlungen setzt die erfolgreiche Bekämpfung des Schuldspruchs wegen des Verbrechens der Vergewaltigung die umfassende Anfechtung der jeweils für sich allein zur Tatbestandsverwirklichung ausreichenden Teilaspekte voraus.