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Neue Aufgaben im Vorverfahren - Staatsanwaltschaft und VerteidigerInnen

VeranstaltungenRichard SoyerJSt 2008, 34 Heft 2 v. 1.3.2008

Die Rechte des Beschuldigten und seines Rechtsbeistandes, in der neuen StPO nunmehr geregelt im Dritten Hauptstück, §§ 49 ff, scheinen auf den ersten Blick vertraut. Dennoch finden sich fundamentale Neuerungen:

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