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Normanfechtungskompetenz des OGH wegen Verfassungswidrigkeit auch für ein Strafgesetz, das erst nach Urteilsaufhebung angewendet werden kann

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2008/9JSt 2008, 22 Heft 1 v. 1.1.2008

Art 89 Abs 2 B-VG

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