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Täuschung durch typische Rechnungsmerkmale in einem Angebot

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2008/4JSt 2008, 21 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 146 StGB

Eine Täuschungshandlung setzt, wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten.

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