§ 281 Abs 1 Z 9 und 10 StPO
Fehlende Feststellungen zu einem sogenannten Ausnahmesatz sind als Feststellungsmangel geltend zu machen. Machen indes fehlende Feststellungen die (rechtliche Annahme der) Beseitigung
§ 281 Abs 1 Z 9 und 10 StPO
Fehlende Feststellungen zu einem sogenannten Ausnahmesatz sind als Feststellungsmangel geltend zu machen. Machen indes fehlende Feststellungen die (rechtliche Annahme der) Beseitigung