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Keine analoge Heranziehung von § 281 Abs 1 Z 4 StPO im Grundrechtsbeschwerdeverfahren

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2007/48JSt 2007, 195 Heft 6 v. 1.11.2007

§ 10 GRBG

§ 281 Abs 1 Z 4 StPO

Eine analoge Heranziehung des Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO kommt im Grundrechtsbeschwerdeverfahren nicht in Betracht.

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