I. Eine Entscheidung des VwGH und ihre Wahrnehmung
Eine unlängst ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs1 sorgte für öffentliche Aufmerksamkeit und teilweise erregte mediale Berichterstattung. Es wurde berichtet, dass der VwGH Häftlingen einen Anspruch auf den Bezug von DVDs mit pornografischem Inhalt zuerkannt habe. Diese Darstellung ist jedoch unrichtig. Tatsächlich hatte der VwGH erkannt, dass die Ausfolgung einer DVD mit pornografischem Inhalt an einen Strafgefangenen nicht vorweg abgelehnt werden dürfe.