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Neues Tatsachenvorbringen bei Aufhebung des Strafausspruchs wegen § 281 Abs 1 Z 11 StPO

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2007/43JSt 2007, 172 Heft 5 v. 1.9.2007

§§ 281 Abs 1 Z 11; 288 Abs 2 Z 3 StPO

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