§ 11g Z 1 StVG
§ 10 AVG
Mit einem an die VK gerichteten Schriftsatz beantragte der Strafgefangene "zwecks Antrag auf Wiederaufnahme nach § 69 Abs 1 Z 1 und 2 AVG" gegen einen Bescheid der VK Akteneinsicht gemäß § 17 Abs 1 und 2 AVG und Verfahrenshilfe. Die VK wies den Antrag als unzulässig zurück: