§§ 164, 165 StGB
Fand vor Weitergabe des veruntreuten Bargelds an den Angeklagten ein Umtausch statt, sodass eine "Ersatzsache" weitergegeben wurde, kommt - bei entsprechendem Vorsatz - Geldwäscherei in Betracht.
OGH 29. März 2007, 15Os130/06s; LGSt Wien 24. November 2005, 122 Hv 121/04i