§§ 188 Abs 1 StPO, 93 StVG
Der Untersuchungshäftling beschwert sich darüber, dass sein Antrag auf Gewährung eines "Tischbesuches" unter Hinweis darauf abgelehnt wurde, dass dies mangels Verfügbarkeit geeigneter Räumlichkeiten organisatorisch nicht möglich sei. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen: