§ 19 Abs 2 StVG
Der Strafgefangene bekämpft die Ablehnung eines Ansuchens um Ausfolgung des Originals einer ärztlichen Bestätigung. Die Anstaltsleiterin berichtete unter Vorlage des Personalaktes, dass der Strafgefangene am 25.5.2006 eine mit 19.5.2006 datierte ärztliche Bestätigung des Sonderkrankenhauses im Original an CHI M übergab, er ver-