Im Februar 2004 hat der Nationalrat das StrafprozessreformG (StPRG) beschlossen. Das neue Ermittlungsverfahren tritt mit 1.1.2008 in Kraft. Damit hat eine jahrzehntelange Diskussion über die Reform des strafgerichtlichen Vorverfahrens seinen vorläufigen Abschluss gefunden. Vorläufig deshalb, weil es noch einigen Änderungsbedarf auf Seiten der Beschuldigtenrechte gibt.