Im letzten Themenblock wird von den Vortragenden aufgezeigt, welche Neuerungen und Problemstellungen auf die StrafverteidigerInnen durch das - bereits teilweise in der StPO verankerte - Strafprozessreformgesetz 2004 zukommen werden: nämlich einerseits bei der Vertretung auf der Opfer- und Geschädigtenseite, andererseits auf der Beschuldigtenseite.