Wie kein anderes Rechtsgebiet stellt sich der Strafprozess als eine Kette von Grundrechtseingriffen dar. Nicht ohne Grund wird die Strafprozessordnung häufig als "Seismograph für die Staatsverfassung" bezeichnet.Einerseits steuert das Strafverfahren als Erkenntnisverfahren auf den Grundrechtseingriff der Verurteilung hin. Beim Schuldigen ist dieser durch das materielle Strafrecht gedeckt, nicht aber beim Unschuldigen.