§§ 11, 14 ff, 29 Abs 1 ARHG; Art 2 ff Eur. AuslieferungsÜbk
Die Haftvoraussetzungen des § 29 Abs 1 ARHG decken sich mit jenen für die Zulässigkeit der Auslieferung nur insoweit, als eine der Haft zugrunde liegende strafbare Handlung "der Auslieferung unterliegen" muss.