Die stetige Fortentwicklung der technischen Möglichkeiten im Bereich der Informationsund Kommunikationstechnologie (IKT) bringt nicht nur dem gewöhnlichen User eine bessere Unterstützung in der Abwicklung seiner alltäglichen Geschäfte, sondern impliziert auch eine erhöhte Bandbreite für missbräuchliche Handlungen an und mittels derartiger Einrichtungen. Die (Strafrechts-)Praxis ist dabei mit dem überwiegenden Problem der Täterausforschung konfrontiert, welches sich aufgrund immer ausgereifterer Verschleierungsmöglichkeiten der technischen Abläu-