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Kein Einfluss der Formverletzung auf die Relativität eines Nichtigkeitsgrundes

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2006/47JSt 2006, 167 Heft 5 v. 1.9.2006

§ 238 StPO; § 281 Abs 1 Z 4 und Abs 3 StPO

§ 281 Abs 3 StPO stellt nur auf den Einfluss der in der Entscheidung oder im Nichterkennen über einen Antrag bestehenden Formverletzung, nicht aber auf die Einhaltung der Formvorschriften des § 238 StPO ab.

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