Anmerkung: Auswirkungen auf das Anbringen einer Selbstanzeige
§§ 85, 86 und 86a BAO
Mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage ist eine Beschwerde (welche ein grundsätzlich schriftliches Anbringen iSd § 85 BAO darstellt), die mittels E-Mail gegen einen finanzstrafrechtlichen Einleitungsbescheid gem § 83 Abs 1 FinStrG eingebracht wird, unzulässig und daher zurückzuweisen.