I. Vorbemerkung
Das "Bundesgesetz über die Verantwortlichkeit von Verbänden für Straftaten (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz - VbVG)"1 steht seit ein paar Monaten in Geltung. Über Verbände im Sinne des VbVG können damit von den Strafgerichten nach Durchführung eines Strafverfahrens Sanktionen, konkret Geldbußen, verhängt werden, wenn bestimmte dem Verband zuzuordnende natürliche Personen unter bestimmten im Gesetz normierten Voraussetzungen gerichtlich strafbare Handlungen begangen haben. Die Anwendung (weitreichender Teile) des VbVG auf gerichtlich wie auch auf finanzstrafbehördlich ahndbare Finanzvergehen sehen neu geschaffene Bestimmungen des FinStrG vor.2