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Verspätete Zustellung der Urteilsausfertigung und GRBG

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2006/33JSt 2006, 100 Heft 3 v. 1.5.2006

§ 3 Abs 1 GRBG; § 10 GRBG

§ 193 Abs 1 StPO; § 290 Abs 1 StPO

Dem Obersten Gerichtshof ist es verwehrt, eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach § 193 Abs 1 StPO (hier: durch verspätete Zustellung einer Urteilsausfertigung) im Rahmen des Grundrechtsbeschwerdeverfahrens von Amts wegen wahrzunehmen.

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