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Anklagegrundsatz; Einleitungsverfügungdes UR

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2006/6JSt 2006, 28 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 92 StPO (§§ 34 Abs 2, 262, 267, 281 Abs 1 Z 8 StPO)

Seite 28


Die Frage, welche Tat(en) eine nach § 92 StPO getroffene Einleitungsverfügung des UR umfasst, ist nach den selben Regeln zu lösen, welche für die unter dem Gesichtspunkt des Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Abs 1 Z 8 StPO zu beurteilende Problematik gelten, welcher Gegenstand vom Ankläger der tatsächlichen Klärung und rechtlichen Beurteilung durch das erkennende Gericht anheim gestellt wurde. Hier wie dort können Zweifel stets nur zu Gunsten, niemals aber zu Lasten des Beschuldigten ausschlagen. Mit dem Begriff der strafbaren Handlung des § 92 Abs 1 StPO sind so wie im Fall des § 34 Abs 2 StPO nicht rechtliche Kategorien, vielmehr Taten (historische Geschehen in der Außenwelt) gemeint.

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