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Erhebliche Bedenken aus unterlassenen Fragen an den Angeklagten

RechtsprechungkurzgefasstEinhard SteiningerJSt 2005/44JSt 2005, 205 Heft 6 v. 1.11.2005

§ 281 Abs 1 Z 5a StPO

Unterlassene Fragen an den Angeklagten können - aus Z 5a - nur insoweit geltend gemacht werden, als der Beschwerdeführer daran gehindert war, diese seinerseits zu stellen, in welcher Richtung jedoch kein Vorbringen erstattet wurde.

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