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"Vorläufige Verfahrenseinstellung" bei Diversionsanbot der Zahlung eines Geldbetrages

RechtsprechungkurzgefasstAlois Birklbauer, Ingrid Mitgutsch, Einhard SteiningerJSt 2005/40JSt 2005, 171 Heft 5 v. 1.9.2005

§ 90c iVm § 90b StPO

Im Falle einer diversionellen Maßnahme nach § 90c (§ 90b) StPO ist das Verfahren nicht schon

Seite 171


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