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Anfechtung der Beweiswürdigung im Geschworenenverfahren

RechtsprechungkurzgefasstAlois Birklbauer, Einhard SteiningerJSt 2005/32JSt 2005, 134 Heft 4 v. 1.7.2005

§ 345 Abs 1 Z 10a StPO

Der auf dem persönlichen Eindruck der Geschworenen von der Glaubwürdigkeit der Angaben von Zeugen beruhende kritisch-psychologische Vorgang bleibt ihnen vorbehalten und ist einer Anfechtung aus dem relevierten Nichtigkeitsgrund nur unter dem Gesichtspunkt erheblicher Bedenken zugänglich.

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