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Keine Wiederaufnahme zu Gunsten des Verdächtigen nach Diversion

RechtsprechungAnmerkungAlois BirklbauerJSt 2005/27JSt 2005, 131 Heft 4 v. 1.7.2005

§ 88 Abs 1 StGB; §§ 90a ff StPO

Da eine Endentscheidung nach Wiederaufnahme gemäß § 353 StPO nur in einer Einstellung des Strafverfahrens bestehen kann, kommt eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens nur zum Nachteil des Beschuldigten in Betracht; denn das Ergebnis einer Wiederaufnahme zum Vorteil des Beschuldigten könnte nur eine (schon erfolgte) Verfahrenseinstellung oder ein dem gleichkommender Freispruch sein.

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