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Das Reiben des Penis des Angeklagten am Penis eines vierjährigen Kindes ist nicht dem Beischlaf gleichzuhalten

RechtsprechungkurzgefasstAlois Birklbauer, Einhard SteiningerJSt 2005/19JSt 2005, 99 Heft 3 v. 1.5.2005

§§ 206, 207 StGB; § 281 Abs 1 Z 10 StPO

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