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§§ 86 Abs 2, 96a StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo JesionekJSt-StVG 2005/21JSt-StVG 2005, 97 Heft 3 v. 1.5.2005

§§ 86 Abs 2, 96a StVG

Frequenz der Telefonkontakte

Die Anstaltsleitung genehmigte dem Strafgefangenen alle 14 Tage einen Telefonkontakt mit seiner Familie. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Strafgefangenen mit dem Antrag, ihm wöchentlich einmal ein Telefonat zu genehmigen. Der Beschwerde wurde nicht Folge gegeben.

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