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§§ 99a, 126 Abs 1 Z 4 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo JesionekJSt-StVG 2005/7JSt-StVG 2005, 95 Heft 3 v. 1.5.2005

§§ 99a, 126 Abs 1 Z 4 StVG

Ein bestehender aufrechter Schubhaftbescheid, in dem "mit sofortiger Wirkung ab Ende der Gerichtshaft die Festnahme und Anhaltung (Schubhaft)" des Beschwerdeführers zur Sicherung der Abschiebung angeordnet wurde, steht der Gewährung eines Ausganges im Entlassungsvollzug entgegen.

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