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Keine Grundrechtsbeschwerde bei bezirksrichterlichen Verfügungen, die mit Beschwerde bekämpft werden können, sowie generell gegen einen Vorführbefehl

RechtsprechungkurzgefasstAlois Birklbauer, Silvia Herbe, Einhard SteiningerJSt 2005/5JSt 2005, 30 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 174 StPO; GRBG

Gegen den Beschuldigten wurde ein Vorführbefehl zur Hauptverhandlung erlassen, der jedoch nicht

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