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§§ 20, 24, 132 StVG

Wissenschaftliche AbhandlungenUdo Jesionek, Albert HolzbauerJSt 2004/33JSt 2004, 84 Heft 3 v. 1.5.2004

§§ 20, 24, 132 StVG

Der Umstand, dass eine begehrte Vergünstigung die Lebensqualität heben würde, reicht angesichts des Normzweckes des § 20 Abs 1 u 2 StVG iVm § 40 Abs 1 StVG nicht aus.

Sachverhalt

Der Strafgefangene stellte das Ansuchen um Genehmigung des Ankaufs eines Ventilators und begründete dies in seiner Anhörung mit der durch den Ventilator geschaffenen "Lebensqualität". Der Anstaltsleiter gab dem Antrag nicht statt weil "bei den derzeitigen Witterungsbedingungen Erkältungsgefahr bestehe". Die dagegen erhobene Beschwerde wurde abgewiesen.

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