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Anforderungen an die Fragestellung der Geschworenen

Rechtsprechungkurz gefasstAlois Birklbauer, Matthias Feuchter, Lydia Mayer, Claudia Promberger, Daniel Sallriegler, Lyane SautnerJSt 2004/8JSt 2004, 31 Heft 1 v. 1.1.2004

Kein Versuch bei schwerer Körperverletzung nach §§ 83, 84 Abs 1 StGB

§ 75 StGB; §§ 80, 81 Abs 1 Z 1 StGB; §§ 83, 84 StGB
§ 345 Abs 1 Z 6 StPO; § 345 Abs 1 Z 12 StPO

Ist ein vom Angeklagten in der Hauptverhandlung vorgebrachter Geschehensablauf an sich denkbar und bedarf es zu seiner Nichtannahme beweiswürdigender Überlegungen, ist eine entsprechende Fragestellung an die Geschworenen ohne Rücksicht auf die Glaubwürdigkeit der betreffenden Darstellung nach der Prozessordnung unabdingbar. Nur ein denkgesetzwidriges oder sonst unerhebliches Tatsachenvorbringen könnte eine dahingehende Fragestellung nicht indizieren.

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