Sozialarbeiter, Bewährungshelfer, Psychologen und Mediatoren sind aus einer modernen Strafrechtspflege nicht mehr wegzudenken. Als Partner der Strafjustiz hat sich diese Berufsgruppe aber erst in den letzten Jahren etabliert. Je mehr Bedeutung die sozialkonstruktive Reaktion als Ergänzung oder Alternative zur Strafsanktion bekommt, desto stärker ist die Justiz auf die Mitwirkung von Institutionen der sozialen Arbeit angewiesen. Längst geht es nicht mehr nur um "Resozialisierung" von Straftätern in Form der Haftentlassenenhilfe oder um langfristige psychosoziale Unterstützung zur Legal- und Sozialbewährung durch Bewährungshilfe. Kurzinterventionen wie die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit oder die Auflage, an Kursen oder Täterprogrammen teilzunehmen, kommen immer stärker zur Anwendung. Die elektronische Fußfessel bringt für die sozialen Dienste im Strafvollzug neue Perspektiven.