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Integrations[veranlasstes, bundesverfassungs]bedingtes Bundesverfassungsrecht**Dieser Beitrag basiert auf dem vom Autor am 26.09.2025 am 24. Österreichischen Europarechtstag 2025 an der JKU Linz gehaltenen Vortrag, der für die Schriftfassung um Nachweise ergänzt wurde; die Vortragsform wurde beibehalten. Der Beitrag wurde am 24.06.2026 abgeschlossen.

AbhandlungenUniv.-Prof. Dr. Thomas KröllJRP 2026, 78 Heft 2 v. 10.8.2026

Die seit 1992, dem Jahr der Unterzeichnung des EWR-Abkommens, bei der Durchführung von Gemeinschaftsrecht (bzw Unionsrecht) erlassenen Verfassungsbestimmungen mit kompetenzrechtlichem Gehalt und die darin zum Ausdruck kommende Praxis des Bundesverfassungsgesetzgebers im Umgang mit den sich aus Anlass der Durchführung von Unionsrecht ergebenden kompetenzrechtlichen Herausforderungen und Überforderungen bestätigen die Dysfunktionalitäten der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung, die – insbesondere ob ihrer Starrheit und fehlenden Staatsaufgabenadäquanz – den gebotenen Anforderungen an Einfachheit, Praktikabilität und Flexibilität nicht annähernd entspricht.

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