Die Regionalwahlkreise stellen die erste Ebene der Mandatsvergabe bei Nationalratswahlen dar und wurden mit der Wahlrechtsreform 1992 zur Stärkung der Nähe zwischen Wählern und Abgeordneten eingeführt. Während das bundesweite dritte Ermittlungsverfahren zu einer nahezu proportionalen Aufteilung der Gesamtmandate auf die wahlwerbenden Parteien führt, erfolgt die Mandatsvergabe im ersten Ermittlungsverfahren überwiegend an „stimmenstarke“ Parteien. Ausgehend von einer zunehmend fragmentierten Parteienlandschaft untersucht der vorliegende Artikel, wie sich die Fragmentierung des Parteiensystems – gemessen an der effektiven Parteienzahl nach Laakso/Taagepera1 – auf die Mandatsverteilung in den Regionalwahlkreisen auswirkt. Es zeigt sich, dass der Anteil der vergebenen Regionalwahlkreismandate abnimmt, während die Zahl der mandatslosen Regionalwahlkreise zunimmt. Die Ergebnisse werden als Zielkonflikt des österreichischen Wahlsystems diskutiert, welches die Funktionsziele Proportionalität und Personalisierung zu vereinen versucht.

