Der Rechtswissenschaft wird oftmals mit dem Vorwurf der Abstraktheit begegnet; sie solle „realistischer“ werden. Der Gesetzgeber wird belehrt, eine Legislative, die das Tatsächliche nicht berücksichtige, gleiche einem „normativen Stochern im Nebel“1. Diese Vorwürfe sind nicht unbegründet; in weiten Teilen des Rechts fehlt Forschung zur Rechtswirklichkeit. Allerdings stehen faktische, methodische und rechtliche Hürden einer solchen Forschungstätigkeit regelmäßig im Wege. Der vorliegende Beitrag ist jenen Hürden gewidmet, die sich für die quantitative Rechtstatsachenforschung aus rechtlicher Perspektive ergeben. Nicht nur die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Forscher:innen, sondern auch allgemeine und spezielle Rechtsgrundlagen für die Herausgabe der forschungsrelevanten Daten durch staatliche Institutionen beschäftigen die Autor:innen. Dabei erweist sich die Rechtslage als derart unübersichtlich, dass selbst juristisch versierte Anwender:innen an ihre Grenzen stoßen.

