Der Beitrag analysiert die Auswirkungen des österreichischen Informationsfreiheitspakets 2025 auf sich in Ausarbeitung befindliche Gesetzesentwürfe. Nach einem Überblick über den Meinungstand in der Literatur zur Frage der Zuordnung der Gesetzesvorbereitung zur Staatsfunktion Verwaltung oder zur Staatsfunktion Gesetzgebung wird argumentiert, dass diese im Kontext der Informationsfreiheit der Verwaltung zuzuordnen ist. Dies würde eine proaktive Veröffentlichungspflicht und ein Grundrecht auf Informationszugang begründen. Sowohl die proaktive Veröffentlichungspflicht als auch das Grundrecht werden jedoch durch den Geheimhaltungsgrund der „Vorbereitung einer Entscheidung“ eingeschränkt.

