Abstract: Die rechtsstaatlichen Funktionsbedingungen der Verfassungsgerichtsbarkeit sind vielschichtig. Sie reichen von der verfassungsrechtlichen Steuerung der Organisation und des Verfahrens und gehen über zu ganz zentralen rechtsstaatlichen Elementen der checks and balances im System prinzipieller Gewaltentrennung. Beim VfGH, der Bezugspunkte zu den anderen beiden Gewalten, aber auch zu anderen Organen der dritten Gewalt hat, wird dieser Gedanke besonders deutlich. Er zeigt, dass es nicht nur um wechselseitige Kontrollen im Sinne verfassungsrechtlicher Freiheitssicherung und Machtbegrenzung geht, sondern auch um das konstruktive gewaltenverbindende Zusammenwirken. Darin zeigt sich das Maß an Verfassungskultur, das hinter all diesen Mechanismen in ihrem Zusammenspiel steht.

