Die vorliegende Analyse untersucht, inwieweit der Österreichische Rundfunk (ORF) zur Wahrung der Grundrechte verpflichtet ist. Dabei werden die Grundrechtsträgerschaft des ORF sowie eine mögliche Grundrechtsverpflichtung des öffentlich-rechtlichen Senders thematisiert. Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf § 10 Abs 1 ORF-G, der eine pauschale Achtung aller Grundrechte fordert. Am Beispiel der Kunstfreiheit werden die rechtsdogmatischen Herausforderungen dieser Regelung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Rundfunkfreiheit des ORF, aufgezeigt.

