Während viele andere Länder ihr Verjährungsrecht in der jüngeren Vergangenheit modernisiert haben, entstammt das Verjährungsrecht des ABGB immer noch weitgehend der Stammfassung aus 1811. Es zählt damit zu den ältesten Verjährungsrechten Europas und wird infolge seines hohen Alters einhellig für reformbedürftig erachtet. Nunmehr wird allerdings auch in Österreich an einer Gesamtreform des Verjährungsrechts gearbeitet. Der vorliegende Beitrag nimmt dies zum Anlass, um am Beispiel der österreichischen Reformpläne Entwicklungslinien im modernen Verjährungsrecht darzustellen. Daneben wird aber auch auf die Rsp des EuGH und EGMR eingegangen, die seit einigen Jahren auch das Verjährungsrecht in immer stärkerem Ausmaß beeinflusst.