Im Fokus dieses Beitrages stehen die vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Sprache und Recht. Nach einer kurzen Tour d’Horizon über zentrale Themenfelder wird der Blick auf die universitäre Lehre gerichtet. In die Reflexionen zur Bedeutung von Sprachbewusstsein und -kompetenz für angehende Jurist:innen ist eine Rezension des Lehrbuchs „Recht und Sprache in der Praxis“1 eingebettet.

