Der Beitrag betrachtet Regelungen bzw Regelungsvorschläge zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung aus Kanada und dem US-Bundesstaat Washington. Im Vergleich zur geplanten EU-KI-Verordnung ist auffällig, dass die Regelungen an „automated decision-making“ statt Künstliche Intelligenz anknüpfen und Folgenabschätzungen als zentrales Instrument vorsehen.