Michael Holoubek hat sich in einigen seiner Publikationen mit dem Universitätsrecht befasst und war seit dem Jahr 2000 in verschiedenen Funktionen in der Leitung und Organisation der Wirtschaftsuniversität Wien tätig.1 Insofern hat das Thema dieses Beitrags in vielfältiger Weise mit der Arbeit Michael Holoubeks zu tun. Er ist seit jeher ein Verfechter der Autonomie der Universitäten, was ich auch persönlich erfahren durfte. Holoubek‘sche Publikationen2 bilden unter anderem den Ausgangspunkt für die hier angestellten Überlegungen, meine persönliche Erfahrung aber besteht aus vielen gemeinsamen Berufsjahren am IOER, die mich geprägt haben und auf die ich in großer Dankbarkeit zurückblicke.

